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Wir sind ein berlinweiter Jugendhilfeträger, der die Eingliederungshilfe für beeinträchtigte Kinder und Jugendliche als interdisziplinäres Gesamtkonzept sozialpädagogischer Arbeit betrachtet. Wir bieten Leistungen nach SGB IX für den Personenkreis §99.

Unser Angebot
für Kinder, Jugendliche und Familien

Soziale Teilhabe gemäß §113 Abs. 2 i. V. mit §§76 ff SGB IX

Die soziale Teilhabe gemäß § 113 Abs. 2 i. V. mit §§ 76 ff. SGB IX umfasst vielfältige Unterstützungsangebote für Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Ziel dieser Leistungen ist es, ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Unsere Leistungen umfassen:

  • Assistenzleistungen im Alltag
  • Heilpädagogische Leistungen
  • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Leistungen zur Förderung der Verständigung

Die Maßnahmen sind individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten und helfen, Barrieren abzubauen, Selbstständigkeit zu fördern und soziale Integration zu stärken. Ziel ist eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Was sind Assistenzleistungen?

Leistungsberechtigte erhalten im Alltag Unterstützung, um ihre Selbstständigkeit zu fördern und ihnen ein möglichst eigenständiges Leben zu ermöglichen. Diese Assistenzleistungen können in verschiedenen Bereichen erbracht werden, z.B. bei der Mobilität oder der Teilnahme an sozialen Aktivitäten.

Was sind heilpädagogische Leistungen?

Heilpädagogische Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die zur Entwicklung des Kindes und zur Entfaltung seiner Persönlichkeit beitragen, einschließlich der jeweils erforderlichen nichtärztlichen therapeutischen, psychologischen, sonderpädagogischen, psychosozialen Leistungen und der Beratung der Erziehungsberechtigten, soweit die Leistungen nicht von § 46 Absatz 1 SGB IX erfasst sind.

Was sind Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten?

Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten werden erbracht, um Leistungsberechtigten die für sie erreichbare Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Leistungen sind insbesondere darauf gerichtet, die Leistungsberechtigten in Fördergruppen und Schulungen oder ähnlichen Maßnahmen zur Vornahme lebenspraktischer Handlungen einschließlich hauswirtschaftlicher Tätigkeiten zu befähigen, sie auf die Teilhabe am Arbeitsleben vorzubereiten, ihre Sprache und Kommunikation zu verbessern und sie zu befähigen, sich ohne fremde Hilfe sicher im Verkehr zu bewegen. Die Leistungen umfassen auch die blindentechnische Grundausbildung.

Was sind Leistungen zur Förderung der Verständigung?

Leistungen zur Förderung der Verständigung werden erbracht, um Leistungsberechtigten mit Hör- und Spracheinschränkung die Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Leistungen umfassen insbesondere Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher und andere geeignete Kommunikationshilfen. § 17 Absatz 2 des Ersten Buches bleibt unberührt.

Teilhabe an Bildung gemäß § 112 i. V. m. § 75 SGB IX

Teilhabe an Bildung ist ein zentraler Bestandteil der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und stellt sicher, dass Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen Zugang zu Bildungseinrichtungen und -angeboten erhalten. Ziel ist es, jungen Menschen die Teilnahme am allgemeinen Bildungssystem zu ermöglichen, sie in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und Barrieren im schulischen und vorschulischen Umfeld abzubauen.

Diese gesetzliche Grundlage beschreibt die Unterstützung, die notwendig ist, damit Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen Beeinträchtigung gleichberechtigt am Bildungssystem teilnehmen können. Die Leistungen sollen den Zugang zu Bildung sicherstellen und gewährleisten, dass diese jungen Menschen ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können.

Wie wird die Teilhabe an Bildung umgesetzt?

In Berlin erfolgt die Bedarfsermittlung je nach Bezirk und wird individuell auf die Situation des Kindes oder Jugendlichen abgestimmt. Im Rahmen eines individuellen Hilfeplans arbeiten die Eltern, das Kind oder der Jugendliche, das SIBUZ (Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum) oder der Teilhabefachdienst sowie die Fachkräfte der Schule oder Bildungseinrichtung eng zusammen, um den notwendigen Unterstützungsbedarf zu ermitteln.

Eine häufige Form der Unterstützung ist die Schulassistenz oder -begleitung. Diese Fachkraft begleitet das Kind oder den Jugendlichen während des Unterrichts und im schulischen Alltag. Sie hilft bei der Organisation von Aufgaben, unterstützt beim Lernen und fördert die soziale Integration in die Klassengemeinschaft. Ziel ist es, Barrieren im Schulalltag abzubauen und die aktive Teilhabe am Unterricht und im sozialen Miteinander zu ermöglichen.

Mit den Leistungen nach § 112 i. V. m. § 75 SGB IX wird sichergestellt, dass jedes Kind und jeder Jugendliche, unabhängig von seiner Beeinträchtigung, die bestmögliche Bildung und Unterstützung erhält, um sich zu entwickeln, zu lernen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Wir bieten Schulhilfe im Rahmen von SGB IX und in Form von Einzelvereinbarungen.

Unsere Schulhilfe orientiert sich am Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), das die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit gesetzlichem Anspruch fördert. Wir sind bestrebt, Schulen und Kinder bestmöglich zu unterstützen, um eine inklusive und fördernde Lernumgebung zu schaffen. Dabei setzen wir ausschließlich pädagogische Fachkräfte ein. Wir sind überzeugt, dass eine qualifizierte Begleitung und Förderung im schulischen Kontext unabdingbar ist. Unsere Fachkräfte arbeiten eng mit Schulen, Lehrkräften und Eltern zusammen, um individuell auf die Bedürfnisse jedes Kindes einzugehen. Durch unsere professionelle Schulhilfe ermöglichen wir Kindern mit besonderen Bedürfnissen eine aktive und erfolgreiche Teilnahme am Unterricht.

Kunsttherapeutische Unterstützung

Im Rahmen der Kunsttherapie ist die Feststellung des Anspruchs auf Eingliederungshilfe ein wesentlicher Schritt.
In der Kunsttherapie werden kreative Ausdrucksformen wie Malen, Zeichnen, Bildhauerei oder andere künstlerische Medien eingesetzt, um emotionale, soziale und kommunikative Fähigkeiten zu fördern. Die Kunst dient dabei als Ausdrucksmittel, das es den Teilnehmenden ermöglicht, auch ohne Worte ihre Gefühle, Gedanken und Erlebnisse auszudrücken. Gerade für Menschen, denen der verbale Zugang zu ihren Emotionen schwerfällt, eröffnet die künstlerische Tätigkeit neue Wege, sich mitzuteilen und zu reflektieren.

Der therapeutische Prozess in der Kunsttherapie hilft dabei, innere Konflikte sichtbar zu machen und auf eine sanfte Weise zu bearbeiten. Im geschützten Raum der Therapie können belastende Erlebnisse, Ängste oder Unsicherheiten kreativ verarbeitet werden. Dadurch wird nicht nur die emotionale Stabilität gestärkt, sondern es werden auch neue persönliche Ressourcen aktiviert, die den Teilnehmenden helfen, ihre Herausforderungen besser zu bewältigen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Kunsttherapie ist die Förderung der sozialen Fähigkeiten. In Gruppensettings oder durch das Teilen der eigenen Werke wird der Austausch mit anderen angeregt, was das Selbstbewusstsein stärkt und soziale Integration fördert. Die Teilnehmenden lernen, sich in sozialen Kontexten zu behaupten, ihre eigenen Bedürfnisse zu äußern und mit den Reaktionen anderer umzugehen.

Langfristig unterstützt die Kunsttherapie den Weg zur gesellschaftlichen Teilhabe, indem sie den Menschen hilft, ihre Selbstwahrnehmung zu verbessern, neue Bewältigungsstrategien zu entwickeln und ihre Lebensqualität zu steigern. Die Stärkung der emotionalen und sozialen Kompetenzen wirkt sich positiv auf die Fähigkeit aus, im Alltag besser zu interagieren und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Was bedeutet Inklusion?

Inklusion in der Jugendhilfe bedeutet, dass allen Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, die uneingeschränkte Teilhabe am gesamten Spektrum des gesellschaftlichen Lebens ermöglicht werden soll. Es geht darum, Barrieren zu überwinden und eine Umgebung zu schaffen, in der jede Person wertgeschätzt wird und die gleichen Chancen erhält, sich zu entfalten und am sozialen, kulturellen und beruflichen Leben teilzunehmen.
Eine vielfältige, inklusive Gesellschaft fördert die Stärken und Potenziale jedes Einzelnen, unabhängig von Herkunft, Einschränkung, sozialem Status oder anderen Unterschieden. Kein Kind, kein Jugendlicher und kein junger Mensch soll ausgegrenzt oder benachteiligt werden. Ziel ist es, alle jungen Menschen so zu unterstützen, dass sie ihre individuellen Fähigkeiten bestmöglich entwickeln können und sich als vollwertiger Teil der Gemeinschaft fühlen. In der Jugendhilfe umfasst Inklusion daher Maßnahmen, die die Chancengleichheit fördern, Barrieren abbauen und eine integrative pädagogische, therapeutische und soziale Begleitung bieten. Wir gestalten mit unserer Arbeit gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die es jedem ermöglichen, aktiv teilzunehmen. Unser Ziel ist es, Strukturen zu schaffen und Zugangsbarrieren zu minimieren, um niemanden auszuschließen und allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, die Chance geben, sich in die Gemeinschaft einzubringen und an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens mitzuwirken.

Was bedeutet Eingliederungshilfe?

Eine Behinderung entsteht nicht durch die Beeinträchtigung eines Menschen selbst, sondern durch die Art und Weise, wie die Gesellschaft mit diesen Beeinträchtigungen umgeht. Wenn die Umwelt und die gesellschaftlichen Strukturen nicht so gestaltet sind, dass sie allen Menschen die volle und gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen, dann entsteht dadurch eine Behinderung. Es sind die Barrieren, die durch die Gesellschaft geschaffen werden, die Menschen behindern – nicht die individuelle Beeinträchtigung.

Die Eingliederungshilfe ist eine gesellschaftliche Ausgleichsleistung, die darauf abzielt, diese von der Gesellschaft erzeugten Barrieren zu beseitigen. Sie ermöglicht es Menschen, trotz der von der Umwelt geschaffenen Hindernisse, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ziel ist es, die volle Teilhabe und Selbstbestimmung aller Menschen sicherzustellen, indem die durch die Gesellschaft verursachte Behinderung überwunden wird.

Wie erhalten Kinder und Jugendliche diese Hilfe?

Das Jugendamt ist gemäß § 85 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sachlich zuständig für die Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie für die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Ebenso ist es für Leistungen nach dem Landespflegegesetz vom 17.12.2003 (GVBl. S. 606), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 725), in der jeweils gültigen Fassung verantwortlich.

Die Zuständigkeit umfasst:
1. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder diejenigen, die von einer Behinderung bedroht sind, sowie
2. junge Volljährige, sofern sie zusätzlich Leistungen nach § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erhalten.

Was ist uns besonders wichtig?

Wir legen großen Wert auf die Vernetzung und Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren im sozialen Umfeld von Kindern und Jugendlichen. Der Austausch zwischen Schulen, sozialen Diensten, Therapeut:innen, Behörden und Familien, sichert eine umfassende Unterstützung. Wir koordinieren regelmäßige Treffen, um gemeinsam unsere Unterstützung immer wieder neu anzupassen, um eine Unterstützung bestmöglich zu gewährleisten und Probleme frühzeitig anzugehen.

Unsere Mitarbeiter:innen sind aus den Fachbereichen der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik, Kunsttherapie, Logopädie, Ergotherapie, Pädagogik, Psychologie sowie aus anderen verwandten therapeutischen und pädagogischen Berufsgruppen. Dank dieser interdisziplinären Expertise können wir eine ganzheitliche und gezielte Unterstützung anbieten.

Unsere Leistungen

  • Soziale Teilhabe
  • Assistenzleistungen
  • Heilpädagogische Leistungen
  • Leistungen zum Erhalt praktischer Fähigkeiten
  • Teilhabe an Bildung
  • Schulhilfe
  • Kostenlose Beratungen in Bezug auf SGB IX
  • Kostenlose Beratungen für Angehörige