Sozialpädagogische Familienhilfe

Unterstützung bei Erziehungsfragen und Konflikten

Sozialpädagogische Familienhilfe arbeitet mit Familien an Abläufen, Rollen, Kommunikation und Krisenwegen. Auch Kontakte zu Jugendamt, Schule oder weiteren Beteiligten können Teil des Auftrags sein.

Für wen ist die Hilfe? Rechtsrahmen: § 27 i. V. m. § 31 SGB VIII

Wann Familienhilfe infrage kommen kann

Familienhilfe kann geeignet sein, wenn Unterstützung bei Erziehungsaufgaben, Alltagsproblemen, wiederkehrenden Konflikten, Krisen oder Kontakten zu Institutionen benötigt wird. Das Jugendamt prüft den Bedarf im Einzelfall.

Auftrag, Umfang und Ziele werden unter Beteiligung der Familie und des jungen Menschen im Hilfeplan festgelegt. Familienhilfe kann als einzige Hilfe bewilligt sein. Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft, intensive Einzelbetreuung oder Leistungen der Eingliederungshilfe sind jeweils eigene Hilfen und benötigen eine eigene Bewilligung.

Illustration: Zwei Erwachsene und ein Kind kochen gemeinsam
Nur bei mehreren bewilligten Hilfen

Abstimmung beginnt erst mit einer zweiten Hilfe

Ist nur Familienhilfe bewilligt, gibt es keine Abstimmung mehrerer Hilfen: Die Familienhilfe arbeitet dann allein innerhalb ihres Hilfeplanauftrags. Erst wenn zusätzlich eine weitere Hilfe bewilligt und Mitleben auch dafür beauftragt wurde, stimmen sich die beteiligten Fachkräfte miteinander ab. Die Aufträge bleiben dabei getrennt.

Nur Familienhilfe bewilligt

Dann arbeitet die Familienhilfe mit der Familie an den Zielen aus dem Hilfeplan. Eine zweite Mitleben-Fachkraft mit einem anderen Hilfeauftrag ist nicht beteiligt.

Weitere Hilfe zusätzlich bewilligt

Das kann zum Beispiel Soziale Teilhabe, Schulbegleitung oder eine weitere ambulante Hilfe sein. Für jede Hilfe stehen eigene Ziele, ein eigener Umfang und ein klarer Auftrag fest.

Dann stimmen wir uns ab

Die Fachkräfte klären, wer woran arbeitet, welche Informationen für beide Aufträge wichtig sind und welche Absprachen im Alltag zusammenpassen. So wird nichts doppelt bearbeitet und keine Zuständigkeit bleibt unklar.

Woran wir arbeiten

Woran Familienhilfe konkret arbeitet

Alltagsstruktur

Tagesabläufe, Zuständigkeiten, Übergänge, Termine und wiederkehrende Situationen werden sortiert und im Alltag erprobt.

Konflikte und Krisen

Wir besprechen wiederkehrende Konflikte, Auslöser, Entlastungsmöglichkeiten und konkrete Krisenwege für schwierige Situationen.

Auswirkungen im Alltag

Wir besprechen, wie sich bereits fachlich geklärte Diagnosen und Entwicklungsbesonderheiten im Familienalltag auswirken. Medizinische Diagnostik und Behandlung bleiben Aufgabe der zuständigen Fachstellen.

Kooperation im Hilfesystem

Kontakte zu Jugendamt, Schule, Fachdiensten und weiteren Beteiligten werden vorbereitet, sortiert und nachvollziehbar dokumentiert.

So läuft die Hilfe ab

Start, Planung und Umsetzung

  • Start: Wir sortieren Auftrag, Belastungslage, bisherige Hilfen und Ziele.
  • Planung: Umfang, Orte und Schwerpunkte werden im Hilfeplan festgelegt und regelmäßig überprüft.
  • Umsetzung: Die Hilfe findet überwiegend im Lebensumfeld und Alltag der Familie statt. Termine in unseren Räumen können sie ergänzen.
Illustration in drei klar getrennten Schritten: Alltagsthemen sortieren, einen Plan festlegen und den vereinbarten Schritt im Alltag umsetzen
Ihr Ansprechpartner

Kontakt bei bewilligter Familienhilfe

Für Fragen zu einer bereits bewilligten Familienhilfe ist Lukas Schmees Ihr direkter Ansprechpartner.

Gut zu wissen: Familienhilfe wird beim Jugendamt Ihres Bezirks beantragt. Nach einer Bewilligung und Beauftragung stimmen wir den Start mit Ihnen ab.

Illustration von Lukas Schmees

Lukas Schmees

Sozialpädagogische Familienhilfe

0155 63 327 728
schmees@mitleben.berlin

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