Nur Familienhilfe bewilligt
Dann arbeitet die Familienhilfe mit der Familie an den Zielen aus dem Hilfeplan. Eine zweite Mitleben-Fachkraft mit einem anderen Hilfeauftrag ist nicht beteiligt.
Sozialpädagogische Familienhilfe arbeitet mit Familien an Abläufen, Rollen, Kommunikation und Krisenwegen. Auch Kontakte zu Jugendamt, Schule oder weiteren Beteiligten können Teil des Auftrags sein.
Familienhilfe kann geeignet sein, wenn Unterstützung bei Erziehungsaufgaben, Alltagsproblemen, wiederkehrenden Konflikten, Krisen oder Kontakten zu Institutionen benötigt wird. Das Jugendamt prüft den Bedarf im Einzelfall.
Auftrag, Umfang und Ziele werden unter Beteiligung der Familie und des jungen Menschen im Hilfeplan festgelegt. Familienhilfe kann als einzige Hilfe bewilligt sein. Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft, intensive Einzelbetreuung oder Leistungen der Eingliederungshilfe sind jeweils eigene Hilfen und benötigen eine eigene Bewilligung.
Ist nur Familienhilfe bewilligt, gibt es keine Abstimmung mehrerer Hilfen: Die Familienhilfe arbeitet dann allein innerhalb ihres Hilfeplanauftrags. Erst wenn zusätzlich eine weitere Hilfe bewilligt und Mitleben auch dafür beauftragt wurde, stimmen sich die beteiligten Fachkräfte miteinander ab. Die Aufträge bleiben dabei getrennt.
Dann arbeitet die Familienhilfe mit der Familie an den Zielen aus dem Hilfeplan. Eine zweite Mitleben-Fachkraft mit einem anderen Hilfeauftrag ist nicht beteiligt.
Das kann zum Beispiel Soziale Teilhabe, Schulbegleitung oder eine weitere ambulante Hilfe sein. Für jede Hilfe stehen eigene Ziele, ein eigener Umfang und ein klarer Auftrag fest.
Die Fachkräfte klären, wer woran arbeitet, welche Informationen für beide Aufträge wichtig sind und welche Absprachen im Alltag zusammenpassen. So wird nichts doppelt bearbeitet und keine Zuständigkeit bleibt unklar.
Tagesabläufe, Zuständigkeiten, Übergänge, Termine und wiederkehrende Situationen werden sortiert und im Alltag erprobt.
Wir besprechen wiederkehrende Konflikte, Auslöser, Entlastungsmöglichkeiten und konkrete Krisenwege für schwierige Situationen.
Wir besprechen, wie sich bereits fachlich geklärte Diagnosen und Entwicklungsbesonderheiten im Familienalltag auswirken. Medizinische Diagnostik und Behandlung bleiben Aufgabe der zuständigen Fachstellen.
Kontakte zu Jugendamt, Schule, Fachdiensten und weiteren Beteiligten werden vorbereitet, sortiert und nachvollziehbar dokumentiert.
Für Fragen zu einer bereits bewilligten Familienhilfe ist Lukas Schmees Ihr direkter Ansprechpartner.
Gut zu wissen: Familienhilfe wird beim Jugendamt Ihres Bezirks beantragt. Nach einer Bewilligung und Beauftragung stimmen wir den Start mit Ihnen ab.
Sozialpädagogische Familienhilfe
0155 63 327 728
schmees@mitleben.berlin