Bezahlung
Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TV-L, etwa E 14. Die Stufe richtet sich nach deiner Berufserfahrung.
Du bist approbiert und möchtest mit 5 bis 20 Stunden pro Woche Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, als Leistung der Jugendhilfe? Hier erfährst du, was wir uns vorstellen.
Du hast eine Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in oder als Psychotherapeut:in mit Fachkunde für Kinder und Jugendliche. Das Verfahren ist für uns zweitrangig, der Blick auf junge Menschen und ihre Familien nicht.
Du hast Erfahrung in der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen, zum Beispiel bei psychischen Belastungen, Entwicklungsbesonderheiten oder Autismus. Erfahrung mit der Jugendhilfe nach SGB VIII ist hilfreich, aber keine Bedingung.
Der Stundenumfang liegt bei 5 bis 20 Stunden pro Woche. Die Stelle passt auch neben einer eigenen Praxis, einer Ambulanz- oder Klinikstelle. Die Zeiten stimmen wir mit dir ab.
Du behandelst Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch. Die Therapie ist eine Leistung der Jugendhilfe:
Wenige Stunden pro Woche sollen nicht zwischen Tür und Angel stattfinden. Das sind die wichtigsten Rahmenbedingungen.
Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TV-L, etwa E 14. Die Stufe richtet sich nach deiner Berufserfahrung.
Die Zeiten legen wir gemeinsam fest, auch neben Praxis, Ambulanz oder Klinik. Vor- und Nachbereitung sind Arbeitszeit.
Eine Festanstellung in Teilzeit. Wir beschäftigen keine Honorarkräfte.
Urlaub, ein 13. Monatsgehalt, bezahltes Deutschlandticket oder alternativer Sachbezug und eine betriebliche Altersvorsorge ohne Eigenanteil, jeweils anteilig zum Stundenumfang.
Feste Ansprechpersonen in Leitung und Koordination, Supervision und ein multiprofessionelles Team.
Jede Behandlung beruht auf einer Bewilligung des Jugendamts. Auftrag und Umfang sind damit von Anfang an geklärt.
Schreib uns kurz, wer du bist, wo du aktuell arbeitest und welche Stunden du dir vorstellen kannst. Wenn dein Profil passt, melden wir uns und schicken dir den Link zur Terminvereinbarung.
Erforderliche Unterlagen
Für die Stelle brauchst du deine Approbationsurkunde, ein
erweitertes Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII) und einen
Erste-Hilfe-Kurs, der bei Arbeitsbeginn nicht älter als zwei Jahre ist.
Führungszeugnis und Erste-Hilfe-Kurs müssen noch nicht bei der Bewerbung vorliegen.
Melde dich einfach, wenn du dazu Fragen hast.
Ansprechpartnerin: Sharon Kratzsch, Personalleitung
bewerbung@mitleben.berlin